Brandverhütung
Haushalt
Feuerlöschdecke
Kleinbrände können mit einer Feuerlöschdecke schnell und effizient gelöscht werden. Das Feuer wird durch Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr erstickt.
Richtiges Anwenden der Feuerlöschdecke:
- Ergreifen sie die Feuerlöschdecke (Hände geschützt)
- Ruhig bleiben.. vorsichtig handeln.. und die Decke nicht aufs Feuer werfen
- Das brennende Material vollständig bedecken
- Wärmezufuhr ausschalten (Gas oder Strom)
- Löschedecke erst entfernen wenn das Material vollständig abgekühlt ist
Rauchmelder
Häufigste Ursache für Wohnungsbrände sind technische Defekte z. B. bei elektrischen Haushaltsgeräten wie Bügeleisen, Heizdecken etc.
Nachts ist die Gefahr am größten, denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. Und obwohl nur ein Drittel aller Brände nachts ausbrechen, fallen rund drei Viertel aller Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer.
Die meisten Menschen sterben an einer Rauchvergiftung, nicht durch Verbrennungen. Schon nach drei Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, zehn Atemzüge sind tödlich.
Feuerlöscher
Richtig eingesetzte Feuerlöscher sind ein effizientes Instrument, um Brände in ihrer Entstehungsphase zu bekämpfen.
Der Einsatz eines Feuerlöschers sollte regelmässig geübt werden.
Brandschutzkontrolle — Festanlässe
Feuerpolizeiliche Kontrolle
Bei Anlässen mit grossen Personenbelegungen gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen.
Diese sind in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften geregelt. Die vorliegende Arbeitshilfe umschreibt die konkreten Anforderungen für Anlässe wie Musik- und Tanzveranstaltungen, Discos, Vorträge, Vereins-Festanlässe und dergleichen. Sinngemäss gilt das vorliegende Papier auch für Zeltbauten und Provisorien.
Der Veranstalter ist für die Einhaltung der erforderlichen Massnahmen verantwortlich. Eigentümer und Nutzer von Bauten und Anlagen sorgen in Eigenverantwortung dafür, dass die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist und dass Einrichtungen für den Brandschutz sowie haustechnische Anlagen jederzeit betriebsbereit sind.
Bei öffentlichen Gebäuden ist die Gemeinde der Eigentümer. In dessen Auftrag führt die Feuerwehr auf Wunsch Feuerpolizeiliche Kontrollen durch. In den folgenden sieben Bildern sind die Bedingungen dazu formuliert: